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HB Forum - Schusti ist immer noch Fanbeauftragter!

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Basher
(103 Posts bisher)
04.02.2010 19:44 (UTC)[zitieren]
Das ist nicht ganz richtig. Zum Gremiumstreffen wurde festgelegt, dass du Fanbeauftragter ZUR PROBE bist...wenn du erfolge vorweisen kannst, dann hast du die Probe bestanden und brauchst dich einer Beurlaubung nicht mehr fürchten...kannst dus aber nicht, dann bist du wohl durchgefallen.

also, nun...zähle bitte deine erfolge auf
Quotenpole
(23 Posts bisher)
04.02.2010 19:46 (UTC)[zitieren]
Liebe HB Gemeinde.
Als himmlischer Vertreter muss ich euch mahnen! Seid friedlich miteinander und diskutiert nicht schief! Jeder möge seine Fähigkeiten und Stärken welche er besitzt in den Verein einbringen!
So und um das mal getrennt darzustellen: Es ist richtig, dass der Basher die meiste Arbeit im Verein leistet und alle sollten ihm dies hoch anerkennen und mit der Formulierung ihrer Kritik etwas behutsamer sein!
Zum Thema Felix Schuster und das Amt des Fanbeauftragten...Es ist erstaunlich wie totgeglaubte auf einmal ins Forum(Leben) zurückfinden wenn "an ihren Stühlen gesägt wird". Ich will dem lieben Felix keinen Vorwurf machen, denn wir sollten alle nicht vergessen das er einer der wenigen Hoyzers ist die Arbeiten (und in die Berufsschule) gehen. Desweiteren ist mir dieser sympatische Felix als Pendler in Erinnerung, der desöfteren nach Feierabend noch bis in die späten Abendstunden im Familienbetrieb mitwirkt. Demzufolge hat er nicht die nötige Zeit um sich wie ein Hannes Teichmann in den Verein einzubringen.
Als Schlusswort bleibt mir nur zu sagen: Seit nett miteinander denn ihr sollt euch vertragen AMEN!

In tiefer Verbundenheit mit euch allen und mit großer Sehnsucht nach meiner HB Gemeinde sage ich nun:

Bis Bald euer Vereinsgeistlicher
Schusti (Gast)
04.02.2010 20:54 (UTC)[zitieren]
hier die sendung mit der maus.
ein leserbrief der uns ereicht hat: wie funktioniert eigendlich eine probezeit?
ein probezeit kann von 1-6 monate gehen. in dieser zeit darf ein arbeitsverhältnis fristlos gekünndigt werden ohne angaben von gründen. nach dieser zeit ist dies nicht mehr möhglich.

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